Der Unterschied zwischen gewerblicher und privater Vermietung liegt vor allem in der Art der Nutzung und der Motivation des Vermieters.

Bei einer gewerblichen Vermietung handelt es sich um eine kommerzielle Tätigkeit, bei der der Vermieter die Ferienwohnung als Geschäft betreibt und Einkünfte erzielt. Dabei ist die Vermietung der Ferienwohnung nicht nur eine gelegentliche oder beiläufige Tätigkeit, sondern eine regelmäßige und langfristige Einkommensquelle. Der Vermieter verfolgt dabei in der Regel das Ziel, Gewinne zu erzielen und den Betrieb der Ferienwohnung wirtschaftlich rentabel zu gestalten.

Bei einer privaten Vermietung hingegen handelt es sich um eine gelegentliche Vermietung der eigenen Ferienwohnung, die nicht als Einkommensquelle oder Gewerbe betrieben wird. Der Vermieter vermietet seine Ferienwohnung lediglich in Zeiten, in denen er sie selbst nicht nutzt, um so die Kosten für die Unterkunft zu reduzieren. Dabei steht in der Regel nicht die Erzielung von Gewinnen im Vordergrund, sondern die Möglichkeit, die Ferienwohnung anderen zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls ein kleines Zusatzeinkommen zu erzielen.

Je nach Art der Vermietung können unterschiedliche rechtliche Vorgaben und steuerliche Regelungen gelten. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Vermietung einer Ferienwohnung zu informieren, um mögliche Konflikte und rechtliche Probleme zu vermeiden.