Die Kosten für ein Monteurzimmer (z.B. in Bremerhaven) werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen, wenn der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vorübergehend an einem anderen Ort eingesetzt wird und dort übernachten muss. Dies kann der Fall sein bei Montagearbeiten, Dienstreisen, Schulungen oder ähnlichen beruflich bedingten Aufenthalten fern vom regulären Arbeitsplatz oder Wohnort.

In Deutschland ist die Übernahme solcher Kosten oft Teil der Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder wird durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge geregelt. Die Erstattung dieser Kosten kann auch steuerliche Implikationen haben, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Generell gilt, dass die Übernachtungskosten ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bis zu einem bestimmten Pauschbetrag steuerfrei erstattet werden können. Sollten die tatsächlichen Kosten höher sein, ist es meist erforderlich, diese durch Rechnungen zu belegen.

Es gibt auch Fälle, in denen Selbstständige oder Freiberufler Monteurzimmer selbst bezahlen müssen, wenn sie für ihre Tätigkeit reisen. In solchen Situationen können die Kosten als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.